Rechtsanwalt
und Fachanwalt für Arbeitsrecht

Roland Sudmann

Kolpingstraße 18
68165 Mannheim
Deutschland

Telefon: 0621-328890
Telefax: 0621-3288932

E-Mail:
r.sudmann@philipp-rae.de

Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. Kanzlei Homepage:
www.philipp-rae.de

Rechtsanwalt & Fachanwalt für Arbeitsrecht in Mannheim
 

Roland Sudmann


Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht


Ich bin seit über 20 Jahren ausschließlich im Arbeitsrecht und öffentlichen Dienstrecht (auch Beamtenrecht) tätig – bundesweit.

Auf Grund meiner langjährigen Erfahrung und Spezialisierung biete ich kompetente und engagierte Rechtsberatung und Vertretung auf hohem Niveau.

Ich berate und vertrete Arbeitnehmer und mittelständische Unternehmen zu allen Fragen des Arbeitsrechts. Einen Schwerpunkt bilden die Bereiche

  • Kündigung des Arbeitsverhältnisses
  • Gestaltung und Verhandlung von Aufhebungsverträgen und
  • Abfindungsvereinbarungen.

Einen weiteren Schwerpunkt bildet die Betreuung von Führungskräften, Managern und Geschäftsführern zu allen dienstvertraglichen Themen, insbesondere Abfindungsvereinbarungen, Tantieme(Bonus)ansprüche, Wettbewerbsverbote.

Ich bin Partner der Rechtsanwaltssozietät Philipp, Sudmann & Schendel mit den Standorten Mannheim und Schwetzingen. Die Kanzlei ist im Wirtschaftsrecht und Arbeitsrecht, Familien- und Erbrecht sowie Baurecht tätig.

Auf diesen Seiten erhalten Sie weitere Informationen zu meiner Person und meinem Tätigkeitsbereich/Leistungsangebot. Daneben können Sie unter „Arbeitsrecht“ sowie im Rahmen der „News im Arbeitsrecht“ interessante Informationen, auch zu aktuellen Themen, zum Arbeitsrecht in Erfahrung bringen.

Zuletzt aktualisiert am Samstag, den 24. März 2012 um 06:24 Uhr
 
News im Arbeitsrecht
 

Verfall des Urlaubsanspruchs nach Genesung des Arbeitnehmers

 

Wird der Arbeitnehmer bei bestehendem Arbeitsverhältnis wieder gesund, muss er seinen aufgelaufenen Urlaub im Urlaubsjahr (vom 01.01. bis 31.12. des Jahres) in Anspruch nehmen. Ob der Arbeitnehmer Urlaub über mehrere Jahre hinweg ansammeln kann, hat das Bundesarbeitsgericht in diesem Zusammenhang offen gelassen.

Zuletzt aktualisiert am Samstag, den 24. März 2012 um 06:24 Uhr
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